Leistungen und Preise - gültig ab 1.1.2023

 

Eine Vergütung durch die einzelnen Krankenversicherungsträger erfolgt auf Einreichung der bezahlten Rechnung in unterschiedlicher Weise. Also auf alle Fälle einreichen. Bezüglich der Höhe der Vergütung kann ich leider aufgrund der unterschiedlichen Tarifgestaltung der Versicherungsträger keine verbindliche Aussage treffen.

 

Mit 1.7.2024 besteht grundsätzlich eine gesetzliche Verpflichtung des Wahllarztes eine saldierte also vor Ort bereits bezahlte Rechnung an die entsprechende gesundheitskasse weiterzuleiten.

Nachdem aber bislang die Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer noch keine vollständige EInigung bezüglich praktischer Durchführung vor allem bei Ärzten, die nicht an das e-card System angeschlossen sind finden konnten bitte ich Sie vorläufig Ihre Rechnung noch selbst bei Ihrer Kasse einzureichen.

 

Die Honorarnote erhalten Sie jeweils am Ende der Untersuchung und / oder Behandlung.

 

Zahlungen sind möglich in bar, Bankomat, Visa, Mastercard oder Banküberweisung.

 

Preise ( Auszug ) * :

 

Erstordination pro Quartal                                                             105 €

 

Kontrolle mit großem Verbandwechsel                      bis                 84 €

Kontrolle nach operativem Eingriff                                                 100 €

kleine Ordination                                                            21 €  bis    40 €

 

Funktionelle Diagnostik

 

Ultraschall

 

Venen / Arterien peripher                                                                 50 €

Carotis                                                                                             58 €

Aorta abdominal                                                                              32 €

 

Sklerotherapie ( Venenverödung ) / Sitzung                                   105 €

ultraschallkontrollierte Schaumsklerotherapie                                150 €

 

Sämtliche operative Leistungen u.a. auch Laseroperationen werden tageschirurgisch oder stationär im LKH Villach erbracht und sind Kassenleistungen ohne zusätzliches Privathonorar. 

 

 

 

*Wir ersuchen um Verständnis, dass bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins ohne vorherige Absage mindestens 24 h vor dem Termin ein Unkostenbeitrag von 50 € in Rechnung gestellt werden muss.